Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich Webhosting

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich Webhosting

Stand : 01.02.2010

§1 Geltung der Bedingungen

Für die Dienste von Ralf Bendix EDV-Service, nachfolgend "Provider" genannt, gegenüber dem Auftraggeber, nachfolgend "Kunde" genannt gelten, nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bei jedem zustande kommenden Geschäftsverhältnis, auch, wenn der Kunde diese Geschäftsbedingungen nicht einsehen wollte. Einzusehen sind diese jederzeit auf dieser Webseite und auf Anfrage beim Provider. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.

Von Mitarbeitern des Providers abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt.

Der Provider ist berechtigt, diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt des angekündigten Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zuviel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunde positiven Änderungen oder dann, wenn die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nicht für bestehende Verträge geändert werde.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten des Providers kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch den Kunden zustande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über das Auftraggebermenü vorgenommen, kommt die Bestellung durch das Absenden der mittels Passwort autorisierten Bestellung oder Zusendung der Bestellbestätigung an den Provider zustande. Der Provider ist zudem berechtigt, Verträge und Aufträge in Einzelfällen auch telefonisch oder per E-Mail zu akzeptieren. Jeder geschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.

§ 3 Vertragsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) des Providers. Diese steht auf den Webseiten des Providers zum Abruf bereit und sind in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil.

Alle Preise verstehen sich inklusive der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als exklusive ausgewiesen ist.

§ 4 Leistungsumfang

Dem Provider bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist.

Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Provider erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Der Kunde sichert dem Provider zudem ein jährliches Preisanpassungsrecht in Höhe von maximal 5% zu. Der Provider wird dieses Preisanpassungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn dies zur Kompensation gestiegener Kosten erforderlich sein sollte.

Der Provider hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Einen Minderung oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht.

§ 5 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese 12 Monate.

Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden behält sich der Betreiber ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenkonten und/oder Systemen des Providers durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht. Sollte dem Kunden außerordentlich gekündigt werden, wenn er mit Zahlungen an den Provider im Verzug gemäß BGB, §286 gerät, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen.

Wird der Provider mit der Durchführung eines Domainumzuges (Providerwechsel / KK-Antrag) beauftragt, so rechtfertigt die Ablehnung der Umkonnektierung durch den bisherigen Provider nicht den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden. Vielmehr sind die vereinbarten Entgelte und Gebühren unabhängig davon zu entrichten, ob ein KK-Auftrag durchgeführt werden kann oder nicht, da diese Zustimmung oder Ablehnung nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Providers liegt. Entgelte und Gebühren sind grundsätzlich ab Beginn der Leistungserbringung (Freischaltung des Auftraggebermenüs, Start der Registrierung bzw. des KK-Antrages) zu erbringen. Der Provider kann für erneute Transferstarts bei gescheiterten Transfers eine zusätzliche Transfergebühr in der Höhe einer Jahresgebühr je Transferversuch berechnen.

§ 6 Domainregistrierung

Der Provider wird nach Vertragsabschluß die Beantragung des gewünschten Domainnamens beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Provider kann nicht garantieren, dass der gewünschte Domainnamen dem Kunden vom Registrar tatsächlich zugeteilt wird. Die Angabe, ob ein Domainname noch frei ist, erfolgt daher ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Ein Domainname ist erst dann sicher an den Kunde vergeben, wenn die Domain im Auftrag des Providers vom Registrar für den Kunde registriert worden ist und die entsprechenden Einträge in der Registrar - Datenbank aufgeführt werden. Ist ein beantragter Domainname bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine spätere Änderung des Domainnamens nach Registrierung bei dem Registrar ist ausgeschlossen.

Der Kunde wird durch den Provider als Admin-C und Domaininhaber eingetragen. Durch die Registrierung einer Domain wird der Kunde nicht Eigentümer, sondern erhält nur ein Nutzungsrecht, solange die Domain auf ihn als Eigner oder (Admin-C) registriert ist. Für Toplevel-Domains mit der Endung ".de" gelten ausdrücklich die DENIC Registrierungsbedingungen und -richtlinien. Diese sind fester Vertragsbestandteil und für die Registrierung und den Betrieb der Domain maßgebend. Für die Registrierung von Domainnamen mit anderen Endungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Provider dem Kunden auf Wunsch zusendet, und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

Der Kunde ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Kunde, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider eine gültige Postanschrift - jedoch keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse - mitzuteilen und diese selbstständig über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail bei Bedarf zu aktualisieren. Der Provider hat diesbezüglich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Kunden. Die Beweislast bezüglich der Absendung der Änderungsmitteilung liegt beim Kunden.

§ 7 E-Mail-Server

Der Provider hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert (derzeit 20 MB pro E-Mail) zu beschränken, die von oder über die Mailserver vom Provider kommen.

Der Provider hat das Recht, auf den E-Mailkonten des Kunden gespeicherte E-Mails sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die E-Mails vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem POP3 Server auf seine lokale Festplatte zu übertragen ("herunterladen", "abrufen", "empfangen").

Wenn der Kunde den Spam-Filter oder den Antivirus für eines oder mehrere POP3-Postfächer aktiviert hat, haftet der Provider nicht für die Löschungen von E-Mails, die aufgrund der Filterung vorgenommen worden sind. Die Filterung der Postfächer kann jederzeit durch den Kunden im Kundenmenü des jeweiligen Postfaches vorgenommen werden.

§ 8 Generelle Verbote für den Kunden

Der Kunde hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunde beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
Dem Kunden ist es untersagt, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen,
Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen.
Dem Kunden ist es desweiteren untersagt, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

§ 9 Nutzung durch Dritte

Für die Nutzung durch Dritte ist allein der Kunde verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Bei einer missbräuchlichen Verwendung von/durch Dritte genutzte Leistungen kann eine Sperre erfolgen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung durch Dritte in Einzelfällen zu untersagen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet oder untersagt, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag jedoch gegen Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren binnen 7 Werktagen ab Aussprache der Untersagung fristlos kündigen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Eine Überlassung von Login-, Zugriffs- und Verwaltungsdaten (Username, Passwort, etc.) ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Auftrags- und Kundenummer, Passwörter usw. geheim zu halten und sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält.

§ 10 Meldepflicht von Störungen und Mängel

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem Betreiber jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten des Providers oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Domainnamen oder Präsenzen mittels "Massen E-Mails" (Spam etc.) zu bewerben oder Massen E-Mails (Spam, etc.) über die Systeme/Server des Providers zu versenden.

Der Provider übernimmt keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Kunden. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden ist der Provider zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und des Domainnamens sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Jede Sperrung und Wiederaktivierung von Domains wird mit je 25,00 Euro berechnet (Sperr-/Entsperrgebühr). Nach einer erfolgten Sperre erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung der Sperr-/Entsperrgebühr. Durch eine Sperre wird der Kunde nicht von seiner Leistungspflicht entbunden. Diese Rechte stehen dem Provider insbesondere dann zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behält sich der Provider die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Providers bleiben davon unberührt.

Soweit der Provider durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Provider von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§ 11 Providerwechsel und Domainlöschung

Bei allen über den Provider registrierten Domainnamen wird der Kunde als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Toplevel-Domain (z.B. .de) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit in jedem Fall eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich. Ein Wechsel mit einer Domain unter den Toplevel-Domains .com, .net und .org ist seitens der Registrierungsstelle erst nach 8 Wochen seit Registrierung möglich.

Kündigungen der Domain sind nur per Post oder Fax möglich.

Kann der Provider dem KK Antrag (Providerwechsel) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind/waren, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte(n) Domain(s) zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE). Der Kunde verliert damit das Nutzungsrecht an der/den gelöschten Domain(s). Der Kunde ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicherzustellen und erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern dem Provider nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Zudem stellt er den Provider ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Dem Provider ist es gestattet, bei außerordentlichen Kündigungen die Domain(s) des Kunden an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben. Der Kunde verliert dabei nicht das Eignerrecht der Domain(s), muss jedoch mit dem Registrar oder einem anderen Provider entsprechende Verträge abschließen oder die Domain selbständig bei der Vergabestelle löschen. Bei .de-Domains bezeichnet man den Status einer Domain, die an die Vergabestelle zurückgegeben worden ist als "Transit".

Der Provider behält sich vor, KK-Aufträgen erst stattzugeben, wenn sämtliche unbestrittenen, offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hierdurch nicht.

§ 12 Zahlungsbedingungen

Der Provider ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen bzw. bei Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren oder zahlt fällige Rechnungsbeträge sofort rein brutto ohne jeden Abzug.

Der Provider ist berechtigt, bei einer durch den Kunden verschuldeten erfolglosen Lastschrift dem Kunden 6,00 € Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

Der Provider ist berechtigt, zuviel gezahlte Beträge mit nachfolgenden Rechnungen zu verrechnen. Es findet generell keine Rückzahlung statt.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen des Providers steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit dem Provider zu.

§ 14 Abbruch und Storno

Der Kunde ist berechtigt, einen Auftrag jederzeit abzubrechen. Alle bis dahin angefallenen und unaufhaltbaren laufenden Kosten bis zur vollständigen Einstellung des Auftrags sind vom Kunden zu begleichen. Der Provider behält sich vor, eine entsprechende Ausfallpauschale, die jedoch maximal 50 % des Auftragsvolumens und mit den möglicherweise angefallenen Kosten nicht höher als 100 % des Auftragsvolumens entsprechen darf, zusätzlich zu erheben.

Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wird diese selbstverständlich nicht an Gültigkeit verlieren.

Wurden dem Kunden Zugangsdaten zugestellt, so verliert er sein Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz) des Auftrags, da seitens des Providers mit Zusendung der Zugangsdaten die Leistung erfüllt ist.

§ 15 Abnahme und Auftragserfüllung

Die Produkte, die aufgrund des Auftrages vom Provider erstellt worden sind, bleiben solange Eigentum des Providers, bis alle Zahlungen des Auftrags vollständig geleistet wurden. Bei Abnahme des Produktes akzeptiert der Kunde die Qualität der Produkte und die Erfüllung der Dienstleistungen. Ein Auftrag gilt auch als erfüllt, sobald der Kunde Produkte oder Dienstleistungen verwendet.

§ 16 Urheberrechte

Der Provider behält jegliche Urheberrechte von seinen Produkten bei sich. Der Kunde erhält ein entsprechendes Nutzungsrecht in vorher schriftlich definiertem Umfang. Wird nichts schriftlich vereinbart, so kann der Kunde das Produkt auf dem vom Provider aufgespielten Server oder Webspace frei nutzen. Das Verändern oder Kopieren der Produkte bedarf einer speziellen Genehmigung des Providers. Eine Genehmigung muss schriftlich erfolgen.

Ideen, die von oder über den Provider an den Kunden gelangen, dürfen nicht anderweitig verwendet werden, ohne dass der Provider dies entsprechend schriftlich genehmigt hat.

§ 17 Nachweis von Urheberrechten

Der Kunde muss Urheberrechte oder Nutzungsrechte von Materialien, die er dem Provider zur Verfügung stellt oder über den Provider ordert, selbst ausreichend nachweisen. Der Provider handelt nur im Auftrag des Kunden und weist jegliche Ansprüche gegenüber Dritten an den Kunden weiter.

§ 18 Schweigepflicht

Der Provider verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, seine Projekte und Werbestrategien, sowie andere Betriebsgeheimnisse, die der Provider im Laufe einer Auftrageserfüllung erfährt, für sich zu behalten.

§ 19 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass der Provider seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

Soweit sich der Provider zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird den Provider sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Provider, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

Der Provider darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von dem Provider beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit der Kunde gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben hat, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

Der Provider erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundemenüs zusammen mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundemenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich der Provider das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen.

Der Provider ist berechtigt, die gespeicherten Daten des Kunden zu wirtschaftlichen Zwecken auch über das Vertragsverhältnis zu speichern. Ebenso ist der Provider berechtigt, die über den Kunden gespeicherten Informationen an Wirtschaftsauskünfte weiterzugeben. Der Provider hat mit Zustimmung der AGB durch den Kunden seine Informationspflicht gemäß § 33 BDSG erfüllt.

§ 20 Höhere Gewalt

Der Provider ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (z.B. Leitungsprobleme von Backbone-Anbietern), Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterprovidern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Kunde stellt den Provider diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Kunden bei nicht durch den Provider zu verantwortenden Ausfällen nicht.

Der Provider übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstige Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Provider erstellt Sicherungskopien (Backup) nur für im Bereich des Providers liegende Datenverluste (Hardwareausfall, usw.).

§ 21 Sperrung der Leistungen

Dem Kunden ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist und den Provider zu einer Sperre sämtlicher Leistungen berechtigt. Wird eine Lastschrift des Providers von der Bank des Kunden zurückgegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Kunde in Verzug, ist der Provider berechtigt, sämtliche vom Kunde genutzte Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 22 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Delmenhorst, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Delmenhorst. Dem Provider bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.